Die Anklage geht von einem für die Busse relevanten Einkommen des Angeklagten von CHF 20'000.00 (satzbestimmendes Einkommen gemäss provisorischer Steuerrechnung 2018) aus. Dies wurde dem Angeklagten mit Zustellung der Anklageschrift mitgeteilt. Am 23. April 2020 erging die definitive Steuerveranlagung 2016 mit einem satzbestimmenden Einkommen von CHF 17'100.00. Diese wurde dem Angeklagten am 27. April 2020 zugestellt und erwuchs in Rechtskraft.