1.3.2. Der Angeklagte macht in der Einsprache geltend, er sei seit gut einem Jahr pensioniert und erledige alle administrativen und finanziellen Aufgaben in der Familie. In seinem ersten Rentenjahr habe er Mühe gehabt, den Einstieg in diese für ihn komplett neue Situation zu finden. Kurz nach Eintreffen des Strafbefehls habe er die Steuererklärung 2018 persönlich auf der Gemeinde vorbeigebracht und in einem Begleitschreiben seine Situation erläutert. In diesem führt er zusätzlich aus, er habe eine leichte Depression gehabt und sei nicht in der Lage gewesen, die Steuererklärung rechtzeitig abzugeben.