1.4. 1.4.1. Der Angeklagte macht in der Einsprache geltend, er habe die Steuererklärung 2018 nach der Mahnung umgehend und schnellstmöglich nachgereicht. Sie sei also im Besitz des zuständigen Steueramtes. Der Angeklagte sei im Juli 2018 entlassen worden und verfüge seither, auch aus gesundheitlichen Gründen über kein regelmässiges Einkommen mehr. Er habe auch kein Vermögen.