8. Das Spezialverwaltungsgericht hat am 3. Juni 2020 beim Gemeindesteueramt Q. weitere Erkundigungen eingeholt (Aktennotiz vom 3. Juni 2020) und die Steuerakten 2018 des Angeklagten eingefordert. 9. Der Angeklagte ist nicht zur Verhandlung erschienen. -4- Der Präsident zieht in Erwägung: I. 1. Massgebend für die Beurteilung der vorliegenden Anklage ist das Steuergesetz vom 15. Dezember 1998 (StG).