9. Mit Schreiben vom 13. Mai 2020 wurde dem Angeklagten eine korrigierte Bussenerhöhung mit der Möglichkeit zur Stellungnahme angedroht. 10. Mit Schreiben vom 25. Mai 2020 nahm der Angeklagte Stellung und beantragte neu die Zusprechung einer Genugtuung. -4- Der Präsident zieht in Erwägung: I. 1. Massgebend für die Beurteilung der vorliegenden Anklage ist das Steuergesetz vom 15. Dezember 1998 (StG).