3. Die Kosten des Gerichtsverfahrens, bestehend aus einer Staatsgebühr von CHF 100.00 sowie der Kanzleigebühr von CHF 130.00 und den Auslagen von CHF 40.00, insgesamt CHF 270.00, werden zu 85 % dem Angeklagten mit CHF 229.50 auferlegt. Der Rest (CHF 40.50) wird auf die Staatskasse genommen. 4. Es wird keine Parteientschädigung ausgerichtet. Zustellung an: - den Angeklagten - das Kantonale Steueramt - das Regio Steueramt Q. Mitteilung an: die Gerichtskasse Rechtsmittelbelehrung