1.4.2. Anlässlich der Verhandlung sagte der Angeklagte aus, dass er mit dem Programm Easy Tax Probleme gehabt habe, weil sein Computer das Programm nicht habe starten können. Er habe deshalb das Regio Steueramt Q. anfangs 2020 angefragt, ob er die Steuererklärung 2019 in Papierform einreichen könne (Protokoll). Entgegen dieser Darstellung geht es im vorliegenden Verfahren nicht um die Steuererklärung 2019, sondern um die Steuererklärung 2018, welche bis heute nicht eingereicht wurde. Die Einwendungen zur Steuererklärung 2019 sind daher irrelevant. -6-