1.3. Der Angeklagte wurde mehrfach gemahnt. Trotz rechtsgenüglicher Zustellung der zweiten, mit A-Post Plus versandten Mahnung vom 19. September 2019 – an A. adressiert (Anrede "Frau" A.) – reichte er innert der gesetzten Frist keine Steuererklärung ein. 1.4. 1.4.1. Der Angeklagte bringt vor, die elektronische Version der Steuererklärung (Easy Tax) habe nicht funktioniert, obwohl er es mehrmals versucht habe. Er habe das Regio Steueramt Q. mehrmals telefonisch aufgefordert, ihm eine Steuererklärung zukommen zu lassen. Das sei nicht passiert. Das relevante Einkommen von CHF 24'200.00 sei zu hinterfragen, er sei momentan im zweiten Lehrjahr seiner Zweitausbildung (Einsprache).