7.3. Mit Verfügung vom 29. April 2020 wurde der Angeklagte auf den 27. Mai 2020 vorgeladen. 8. Das Spezialverwaltungsgericht hat beim Regio Steueramt Q. weitere Abklärungen vorgenommen (Aktennotiz vom 18. Mai 2020). 9. Anlässlich der Verhandlung vor dem Präsidenten des Spezialverwaltungsgerichts wurde der Angeklagte befragt (Protokoll der Verhandlung vom 27. Mai 2020 [nachfolgend: Protokoll]). -4- Der Präsident zieht in Erwägung: I. 1. Massgebend für die Beurteilung der vorliegenden Anklage ist das Steuergesetz vom 15. Dezember 1998 (StG).