6. Am 27. Februar 2020 erhob das KStA beim Spezialverwaltungsgericht gegen den Angeklagten folgende Anklage: "1. Gestützt auf den angefochtenen Strafbefehl sei das Verfahren vor Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern gemäss § 249 ff. des Steuergesetzes vom 15. Dezember 1998 durchzuführen. 2. Die angeklagte Person sei im Sinne des Strafbefehls zu bestrafen." 7. 7.1. Mit Verfügung vom 10. März 2020 wurde der Angeklagte auf den 2. April 2020 vorgeladen. Gleichzeitig wurde die Anklage zugestellt. -3- 7.2. Mit Schreiben vom 17. März 2020 wurde die Verhandlung vom 2. April 2020 infolge der Notstandslage abgesetzt.