Dieses Ersatzeinkommen entspricht einem Jahreslohn von rund CHF 80'000.00. Dieser Betrag liegt damit sogar leicht über dem in der Steuerveranlagung 2017 erfassten Erwerbseinkommen von CHF 77'779.00. Die aktuelle Arbeitslosigkeit führt daher nicht zu einem tieferen steuerbaren Einkommen als mit der Veranlagung 2017 festgesetzt. Dementsprechend bleibt es für die Bussenbemessung beim rechtskräftig festgesetzten steuerbaren Einkommen 2017 von CHF 62'275.00.