Zwischenzeitlich erging die definitive Steuerveranlagung 2018 mit einem höheren steuerbaren Einkommen von CHF 77'167.00, was zu einer Erhöhung der Busse führen müsste. Gemäss E-Mail des Gemeindesteueramts T. wird diese jedoch erst am 20. Mai 2020 in Rechtskraft erwachsen. Somit liegt im Zeitpunkt des Urteils noch keine definitive, rechtskräftige Steuerveranlagung 2018 vor.