3.2. 3.2.1. Der Angeklagte bringt vor, die Busse stehe in keinem Verhältnis zu seiner finanziellen Situation. Anlässlich der Verhandlung gab er zu Protokoll, dass -8- er über kein Vermögen verfüge und momentan arbeitslos sei. Zudem habe er Steuerschulden in der Höhe von CHF 18'000.00. Die Busse von CHF 5'000.00 bringe ihn in eine schwierige finanzielle Situation (Protokoll). 3.2.2. Die Anklage geht von einem für die Busse relevanten steuerbaren Einkommen des Angeklagten von CHF 62'275.00 (definitive Steuerveranlagung 2017) aus. Dies wurde dem Angeklagten mit Zustellung der Anklageschrift mitgeteilt.