3. Die Kosten des Gerichtsverfahrens, bestehend aus einer Staatsgebühr von CHF 150.00 sowie der Kanzleigebühr von CHF 150.00 und den Auslagen von CHF 40.00, insgesamt CHF 340.00, werden zu 1/2 dem Angeklagten mit CHF 170.00 auferlegt. Der Rest (CHF 170.00) wird auf die Staatskasse genommen. 4. Es wird keine Parteientschädigung ausgerichtet. Zustellung an: den Angeklagten das Kantonale Steueramt das Gemeindesteueramt Q. Mitteilung an: die Gerichtskasse Rechtsmittelbelehrung