4. Der Angeklagte macht geltend, die Busse sei zu widerrufen oder mindestens zu reduzieren. Anlässlich der Verhandlung machte er lediglich geltend, dass er in den Jahren 2017 und 2018 krankheitsbedingt Ausfälle gehabt habe und deshalb kein Einkommen bzw. ein geringes Einkommen erzielte (Protokoll). Nachdem für die Bussenbemessung wie oben dargelegt bereits auf das (minimale) Einkommen von CHF 0.00 abzustellen ist, braucht nicht weiter auf die finanzielle Situation eingegangen zu werden.