1.3.3. Trotz Aufforderung seitens des Spezialverwaltungsgerichts, wurde kein Arztzeugnis eingereicht, aus welchem hervorgeht, aus welchen medizinischen Gründen der Angeklagte im Zeitraum vom 7. September 2019 bis 26. September 2019 (letzte Frist) nicht in der Lage gewesen sein sollte, eine Steuererklärung auszufüllen und einzureichen oder aber mindestens ein Fristerstreckungsgesuch zu stellen. An der Verhandlung hat der Angeklagte denn auch ausgeführt, dass sich die gesundheitlichen Probleme in den Jahren 2017 und 2018 ausgewirkt hätten.