An der Verhandlung hat der Angeklagte festgehalten, dass er im Jahr 2017 und 2018 krankheitsbedingt berufliche Ausfälle gehabt habe, die dann zu einem Verlust geführt hätten. Erst im Jahr 2019 habe er das Geschäftsjahr wieder mit einem Plus abschliessen können. Er wiederholte, dass er die Steuererklärung 2018 rechtzeitig eingereicht habe. Allerdings fehle ihm ein Beleg. Auch wisse er nicht mehr genau, wann das gewesen sei. Mit dem Gemeindesteueramt Q. habe es keine persönlichen Differenzen gegeben. Er habe bisher gute Erfahrungen mit den Steuerämtern gemacht.