3. Die Kosten des Gerichtsverfahrens, bestehend aus einer Staatsgebühr von CHF 750.00 sowie der Kanzleigebühr von CHF 155.00 und den Auslagen von CHF 40.00, insgesamt CHF 945.00, werden zu 45 % mit CHF 425.25 der Angeklagten auferlegt. Die restlichen Kosten von CHF 519.75 gehen zu Lasten der Staatskasse. 4. Es wird keine Parteientschädigung ausgerichtet. Zustellung an: die Angeklagte (unter Beilage der Replik vom 18. November 2020 des Regionalen Steueramts Q. [Kopie]) das Kantonale Steueramt das Regionales Steueramt Q. Mitteilung an: die Gerichtskasse Rechtsmittelbelehrung