3. Die Angeklagte beantragte zuletzt mit der Stellungnahme vom 25. Januar 2021, das Verfahren sei einzustellen, da die Steuererklärung 2018 in der Zwischenzeit eingereicht worden sei und die Anklage des Kantonalen Steueramts sich zudem auf falsche Angaben beim für die Bussenbemessung massgeblichen Einkommen und bei der Anzahl massgeblicher Vorstrafen stütze. Im Ergebnis wird damit die vollständige Aufhebung der Busse beantragt. Vorliegend wird die Busse nicht aufgehoben, sondern lediglich auf CHF 3'040.00 reduziert.