Insoweit es um die Nichteinreichung der Steuererklärung 2018 geht, handelt es sich vorliegend um die fünfte Widerhandlung. Ohne Einfluss auf das vorliegende Verfahren bleibt die im Strafbefehl vom 26. Januar 2021 betreffend Nichteinreichung der Steuererklärung 2019 aufgeführte Anzahl Vorstrafen. 3.2.3. Bei einem steuerbaren Einkommen von CHF 45'500.00 beträgt die Busse gemäss aktuellem Bussentarif bei der fünften Widerhandlung - 11 - CHF 3'000.00. Zusätzlich wird die im Jahr 2013 infolge nicht eingereichter Aktenergänzung ausgesprochene Busse straferhöhend berücksichtigt.