Die Angeklagte machte demgegenüber anlässlich der Verhandlung vom 14. Januar 2021 geltend, sie hätte für das Steuerjahr 2015 und 2016 keine Busse bekommen (Protokoll). Weiter verwies sie mit E-Mail vom 29. Januar 2021 auf den Strafbefehl betreffend Nichteinreichung der Steuererklärung 2019, in dem vom KStA von vier Vorstrafen ausgegangen worden sei.