Die Angeklagte hat an der Verhandlung zugestanden, dass die Schlussbesprechung mit der Treuhandstelle erst unmittelbar bevorstehe und die Steuererklärung anschliessend eingereicht werde (Protokoll). Sie hat damit bestätigt, die Steuererklärung bis zur Verhandlung vom 14. Januar 2021 nicht eingereicht zu haben. In der Stellungnahme vom 25. Januar 2021 macht die Angeklagte nun geltend, dass die Steuererklärung 2018 am 20. Januar 2021 beim Regionalen Steueramt Q. eingereicht wurde und das Verfahren deshalb einzustellen sei.