1.3.2. Die Angeklagte beantragt, der Strafbefehl vom 22. Juli 2020 von CHF 7'140.00 sei aufzuheben. Sie bringt vor, es sei eine willkürliche Ungleichbehandlung zwischen ihr und ihrem Sohn erfolgt, da dieser für die Jahre 2017 und 2018 nach Wegzug ins Ausland Mitte 2016 weder vom Regionalen Steueramt noch vom Kantonalen Steueramt besteuert worden sei. Erst für das Jahr 2019 sei er aufgefordert worden eine Steuererklärung einzureichen.