3.3. Die Angeklagte musste gemäss Anklageschrift innerhalb der letzten fünf Steuerperioden (d.h. bezüglich der Steuerveranlagungen der Jahre 2013 bis 2017) wegen Verletzung von Verfahrenspflichten bereits ein Mal gebüsst werden (2015). Gemäss aktuellem Bussentarif beträgt die Busse bei einem steuerbaren Einkommen von CHF 30'600.00 sowie bei der zweiten Widerhandlung CHF 100.00. -8- 4. Die von der Vorinstanz ausgefällte Busse wird von CHF 250.00 auf CHF 100.00 reduziert. -9-