8. Die Angeklagte ist nicht zur Verhandlung erschienen. 9. Das Spezialverwaltungsgericht hat weitere Abklärungen bei den Gemeindesteuerämtern Q. und R. vorgenommen (E-Mails vom 14. Januar 2021). -4- Der Präsident zieht in Erwägung: I. 1. Massgebend für die Beurteilung der vorliegenden Anklage ist das Steuergesetz vom 15. Dezember 1998 (StG).