Die Angeklagte hat sich weder zum relevanten Kapital noch zur Bussenhöhe geäussert. Jedoch macht sie bzw. deren Organ in der Stellungnahme zur angedrohten Bussenerhöhung geltend, sie habe seit März 2020 keine Einnahmen mehr erzielt. Allerdings substantiiert sie diese Angaben nicht und reicht keine Unterlagen dazu ein.