3.2.2. Die Angeklagte musste gemäss Anklageschrift innerhalb der letzten fünf Steuerperioden (d.h. bezüglich der Steuerveranlagungen der Jahre 2013 bis 2017) wegen Verletzung von Verfahrenspflichten bereits drei Mal gebüsst werden (2013, 2016, 2017). Gemäss aktuellem Bussentarif beträgt die Busse bei einem steuerbaren Kapital von CHF 116'265.00 sowie bei der vierten Widerhandlung CHF 6'000.00. Bis zu einem steuerbaren Kapital von CHF 100'000.00 beträgt die Busse bei der vierten Widerhandlung hingegen CHF 4'000.00.