Weiter führt C. für die Angeklagte aus, es sei beabsichtigt gewesen, die Steuererklärung 2020 (richtig: 2018) im März 2020 einzureichen. Dies sei aber nicht möglich gewesen, da sich sowohl Italien als auch die Schweiz im Lockdown befunden hätten. Zwar habe sich die Situation für die Branche der Angeklagten – das Eventmanagement – seither nicht verbessert, die Zeit habe aber genutzt werden können, um die Steuererklärungen 2018 und 2019 zu erstellen. Die Angeklagte kämpfe seit dem Lockdown ums Überleben und habe seit März 2020 keine Einnahmen mehr erzielt. -6-