1.4. 1.4.1. Die Angeklagte bzw. deren Organ bringt vor, zwar sei die Buchhaltung 2018 seit längerem provisorisch fertiggestellt worden. Jedoch seien eine Schlussbesprechung mit der Buchhalterin und der definitive Jahresabschluss 2018 nicht möglich gewesen, weil der Gesellschafter und Geschäftsführer der Angeklagten, C., seit Anfang März 2020 in Italien gewesen und eine Rückreise von dort aufgrund der Covid-19- Pandemie schwierig gewesen sei.