"1. Gestützt auf den angefochtenen Strafbefehl sei das Verfahren vor Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern gemäss § 249 ff. des Steuergesetzes vom 15. Dezember 1998 durchzuführen. 2. Die angeklagte Person sei im Sinne des Strafbefehls zu bestrafen." 7. Mit Verfügung vom 1. Dezember 2020 wurde die Angeklagte bzw. deren Organ auf den 14. Januar 2021 vorgeladen. Gleichzeitig wurde die Anklage zugestellt. -3- 8. Das Spezialverwaltungsgericht hat weitere Abklärungen beim KStA, Sektion juristische Personen, getätigt (Telefonnotiz vom 17. Dezember 2020).