2. 2.1. Die Abklärungen des Spezialverwaltungsgerichtes haben ergeben, dass das KStA mit dem Lebenspartner der Angeklagten, Herrn C., telefonisch vereinbarte, dass die Busse bis zum 15. Februar 2021 (Stundung) zu bezahlen sei. Am 29. Januar 2021 wurde die Busse inklusive Gebühr bezahlt. Die Zahlungsmeldung erfolgte am 2. Februar 2021 per E-Mail an eine (ab Februar 2021 jedoch pensionierte) Sekretariatsmitarbeiterin des Spezialverwaltungsgerichtes.