1.4. Das Urteil wurde am 22. Februar 2021 versandt und am 23. Februar 2021 der Angeklagten, dem KStA und dem Gemeindesteueramt Q. zugestellt. 1.5. Die Angeklagte liess am 24. Februar 2021 telefonisch geltend machen, sie habe die Busse innert vereinbarter Frist bezahlt.