9. Mit Urteil vom 14. Januar 2021 wurde die Angeklagte wie folgt verurteilt: "1. Gestützt auf § 235 Abs. 1 StG wird die Angeklagte wegen Verletzung von Verfahrenspflichten zu einer Busse von CHF 40.00 verurteilt. 2. Die Angeklagte hat Kosten von CHF 100.00 zu tragen, welche vom KStA zusammen mit der Busse bezogen werden. 3. Die Angeklagte hat die Kosten des Gerichtsverfahrens, bestehend aus einer Staatsgebühr von CHF 50.00 sowie der Kanzleigebühr von CHF 110.00 und den Auslagen von CHF 40.00, insgesamt CHF 200.00, zu bezahlen. 4. Es wird keine Parteientschädigung ausgerichtet."