"1. Gestützt auf den angefochtenen Strafbefehl sei das Verfahren vor Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern gemäss § 249 ff. des Steuergesetzes vom 15. Dezember 1998 durchzuführen. 2. Die angeklagte Person sei im Sinne des Strafbefehls zu bestrafen." 7. Mit Verfügung vom 1. Dezember 2020 wurde die Angeklagte auf den 14. Januar 2021 vorgeladen und aufgefordert, dem Spezialverwaltungsgericht Kopien der Flugtickets nach Mexiko und von Mexiko nach Amsterdam einzureichen. Gleichzeitig wurde die Anklage zugestellt. -3- 8. Die Angeklagte ist nicht zur Verhandlung erschienen.