1.2. Der Angeklagte hatte am 31. Dezember 2018 unbestrittenermassen Wohnsitz in Q.. Somit war er verpflichtet, dem zuständigen Steueramt die Steuererklärung 2018 einzureichen. 1.3. Der Angeklagte wurde mehrfach gemahnt. Trotz rechtsgenüglicher Zustellung der zweiten, mit A-Post Plus versandten Mahnung vom 5. September 2019 reichte er innert der gesetzten Frist keine Steuererklärung ein. 1.4. Der Angeklagte bringt vor, er warte seit über zwei Jahren auf die Rückerstattung der Quellensteuer, die er über die Firma C. wegen falscher Berechnung zu viel bezahlt habe. Er werde die Steuererklärung abgeben, die Strafe jedoch nicht bezahlen.