8. Mit Schreiben vom 2. Dezember 2020 erklärte sich die Angeklagte mit einem Urteil in Abwesenheit einverstanden. -4- Der Präsident zieht in Erwägung: I. 1. Massgebend für die Beurteilung der vorliegenden Anklage ist das Steuergesetz vom 15. Dezember 1998 (StG).