1. Anfang 2019 wurde A. (nachfolgend Angeklagte) die Steuererklärung 2018 zugestellt. Nachdem diese eingegangen war, wurde die Angeklagte am 11. Februar unter anderem aufgefordert, Unterlagen nachzureichen und zu diversen Fragestellungen Stellung zu nehmen. Am 2. April 2020 erfolgte eine per A-Post Plus versandte Mahnung unter Ansetzung einer Frist von 20 Tagen zur Einreichung der Unterlagen zur Steuererklärung 2018. Des Weiteren wurde die Angeklagte auf die Folgen im Unterlassungsfall (insbesondere Busse bis CHF 10'000.00) hingewiesen.