2. Die angeklagte Person sei im Sinne des Strafbefehls zu bestrafen." 7. Mit Verfügung vom 1. Dezember 2020 wurde der Angeklagte auf den 14. Januar 2021 vorgeladen. Gleichzeitig wurde die Anklage zugestellt. -3- 8. Anlässlich der Verhandlung vor dem Präsidenten des Spezialverwaltungsgerichts wurde der Angeklagte befragt (Protokoll der Verhandlung vom 14. Januar 2021 [nachfolgend: Protokoll]). Der Angeklagte beantragte neu, die Busse sei auf CHF 2'000.00 und die Strafbefehlsgebühr auf CHF 100.00 herabzusetzen. -4- Der Präsident zieht in Erwägung: