1. Gestützt auf § 235 Abs. 1 StG wird die Angeklagte wegen Verletzung von Verfahrenspflichten zu einer Busse von CHF 2'000.00 verurteilt. 2. Die Angeklagte hat die Kosten des Gerichtsverfahrens, bestehend aus einer Staatsgebühr von CHF 250.00 sowie der Kanzleigebühr von CHF 120.00 und den Auslagen von CHF 40.00, insgesamt CHF 410.00, zu bezahlen. 3. Es wird keine Parteientschädigung ausgerichtet. Zustellung an: - die Angeklagte - das Kantonale Steueramt - das KStA, Sektion juristische Personen Mitteilung an: - die Gerichtskasse Rechtsmittelbelehrung