8. Anlässlich der Verhandlung vor dem Präsidenten des Spezialverwaltungsgerichts wurde E., Vertreter der Angeklagten, befragt (Protokoll vom 27. Februar 2020 [nachfolgend Protokoll]). 9. Mit Eingabe vom 27. Februar 2020 präzisierte der Vertreter der Angeklagten seinen Antrag, welchen er an der Verhandlung gestellt hatte. -4- Der Präsident zieht in Erwägung: I. 1. Massgebend für die Beurteilung der vorliegenden Anklage ist das Steuergesetz vom 15. Dezember 1998 (StG).