6. Am 26. November 2019 erhob das KStA, Sektion Bezug, beim Spezialverwaltungsgericht gegen die Angeklagte folgende Anklage: "1. Gestützt auf den angefochtenen Strafbefehl sei das Verfahren vor Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern gemäss § 249 ff. des Steuergesetzes vom 15. Dezember 1998 durchzuführen. 2. Die angeklagte Person sei im Sinne des Strafbefehls zu bestrafen." 7. Mit Verfügung vom 9. Dezember 2019 wurde die Angeklagte bzw. deren Organ auf den 27. Februar 2020 vorgeladen. Gleichzeitig wurde die Anklage zugestellt. -3-