3.3. Das KStA JP hält fest, dass auch für die Einreichung der Steuererklärungen 2015 und 2016 jeweils das vollständige Mahnverfahren habe erfolglos durchgeführt werden müssen. Letztendlich habe dies zu Ermessenstaxationen geführt und im Einspracheverfahren geendet. Es lägen keine nachvollziehbaren Gründe vor, weshalb die Ordnungsbusse herabgesetzt werden sollte. Vielmehr würden die Gesamtumstände aufzeigen, dass sich die Versäumnisse regelmässig ereignen würden.