Die Anklage geht von einem für die Busse relevanten Einkommen des Angeklagten von CHF 1'804.00 (rechtskräftiges steuerbares Einkommen 2016) aus. Dies wurde dem Angeklagten mit Zustellung der Anklageschrift mitgeteilt. Der Angeklagte musste gemäss Anklage innerhalb der letzten fünf Steuerperioden (d.h. bezüglich der Steuerveranlagungen der Jahre 2012 bis 2016) wegen Verletzung von Verfahrenspflichten noch nie gebüsst werden. Gemäss aktuellem Bussentarif beträgt die Busse bei einem steuerbaren Einkommen von CHF 1'804.00 sowie bei der ersten Widerhandlung CHF 50.00.