Steuererklärung 2017 bzw. eines Fristerstreckungsgesuches versäumt. Eine Begründung seitens des Gemeindesteueramtes, weshalb er als Rentner die Steuererklärung 2017 einzureichen habe, ist nicht erforderlich. § 180 StG hält klar fest, dass die Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung besteht. § 235 Abs. 1 lit. a StG ergänzt die Folgen der Nichteinreichung innert Frist. Folglich ist die Steuerbehörde grundsätzlich nicht gehalten, zu begründen, dass und warum sie auf der Erfüllung dieser Pflicht beharrt (AGVE 2007, 101, Erw.