1.4.3. Der Angeklagte macht ausserdem geltend, die Leiterin Steuern habe sich als geschäftsführendes Mitglied der Steuerkommission ausgegeben, was im Widerspruch zur Publikation auf der Homepage der Gemeinde stehe. Zudem habe jeweils nicht die von ihm adressierte Steuerkommission Q., sondern das Gemeindesteueramt Q. geantwortet. -7-