1.3. Der Angeklagte wurde mehrfach gemahnt. Trotz rechtsgenüglicher Zustellung der zweiten Mahnung (A-Post Plus) vom 3. Januar 2019 reichte er innert der gesetzten Frist keine Steuererklärung ein. 1.4. 1.4.1. Der Angeklagte bringt an der Verhandlung und in seinen schriftlichen Eingaben zunächst verschiedene formelle Rügen vor. Unter anderem habe das KStA nicht den gesamten Schriftverkehr mit dem Gemeindesteueramt Q. hinzugezogen. Zudem fehlten gewisse Aktenverzeichnisse, andere seien undatiert und die Akten teilweise nicht durchgehend sortiert. Die Akten seien deshalb unvollständig.