10.5. In der Folge wurde der Angeklagte mit Verfügung vom 13. Juli 2020 neu auf den 27. August 2020 vorgeladen. 11. Das Spezialverwaltungsgericht hat beim KStA (E-Mail vom 14. August 2020) weitere Abklärungen vorgenommen. 12. Anlässlich der Verhandlung vor dem Präsidenten des Spezialverwaltungsgerichts wurde der Angeklagte befragt. -4- Der Präsident zieht in Erwägung: I. 1. Massgebend für die Beurteilung der vorliegenden Anklage ist das Steuergesetz vom 15. Dezember 1998 (StG).