10. 10.1. Mit Verfügung vom 25. Oktober 2019 wurde der Angeklagte auf den 27. November 2019 vorgeladen. Gleichzeitig wurde die Anklage zugestellt. 10.2. Mit Eingabe vom 23. November 2019 beantragte der Angeklagte eine Verschiebung der Verhandlung aus terminlichen und gesundheitlichen Gründen. Diesem Antrag wurde stattgegeben. 10.3. Mit Verfügung vom 4. Juni 2020 wurde der Angeklagte neu auf den 7. Juli 2020 vorgeladen. 10.4. Mit Eingabe vom 6. Juli 2020 reichte der Angeklagte ein medizinisches Zeugnis ein, wonach er infolge postoperativer Komplikationen vom 5. bis zum 8. Juli 2020 100 % arbeitsunfähig sei. Die Verhandlung wurde abgesetzt.