"1. Gestützt auf den angefochtenen Strafbefehl sei das Verfahren vor Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern gemäss § 249 ff. des Steuergesetzes vom 15. Dezember 1998 durchzuführen. 2. Die angeklagte Person sei im Sinne des Strafbefehls zu bestrafen." -3- 8. Mit Schreiben vom 25. Oktober 2019 antwortete das Gemeindesteueramt Q. auf die Äusserungen des Angeklagten im Schreiben vom 11. September 2019. 9. Das Spezialverwaltungsgericht hat beim Gemeindesteueramt Q. (Aktennotiz vom 14. November 2019) weitere Abklärungen getätigt.