Der Angeklagte räumt offen ein, sich seiner Nachlässigkeiten "absolut bewusst zu sein" und es sei ihm auch bewusst, dass dieses Verhalten eine Busse nach sich zieht. Um eine niedrigere Busse zu bewirken, war es dem Angeklagten sodann sehr wohl möglich, fristgerecht eine Einsprache gegen den Strafbefehl einzureichen und Gehaltsabrechnungen für 2018 beizulegen. Offensichtlich fehlt es dem Angeklagten grundsätzlich nicht an der Fähigkeit, eine Steuererklärung rechtzeitig einzureichen.